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   VG Ansbach, 16.10.2019 - AN 1 E 19.00287   

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VG Ansbach, 16.10.2019 - AN 1 E 19.00287 (https://dejure.org/2019,37350)
VG Ansbach, Entscheidung vom 16.10.2019 - AN 1 E 19.00287 (https://dejure.org/2019,37350)
VG Ansbach, Entscheidung vom 16. Oktober 2019 - AN 1 E 19.00287 (https://dejure.org/2019,37350)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    GG Art. 19 Abs. 4, Art. 33 Abs. 2; BeamtStG § 9
    Erledigung des Verfahrens des Eilrechtschutzes durch Ernennung der ausgewählten Bewerber

  • rewis.io

    Erledigung des Verfahrens des Eilrechtschutzes durch Ernennung der ausgewählten Bewerber

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • VG Ansbach, 09.08.2019 - AN 1 E 19.00286

    Vergleichbarkeit der periodischen dienstlichen Beurteilung mit

    Auszug aus VG Ansbach, 16.10.2019 - AN 1 E 19.00287
    Nach Anhörung der Beteiligten, bei der der Bevollmächtigte des Antragstellers ausdrücklich einer Verfahrenstrennung widersprochen hat, wurden aufgrund gerichtlicher Verfügung vom 14. Februar 2019 die Verfahren für die Dienstorte ... (AN 1 E 18.02501), ... (AN 1 E 19.00286) und ... (AN 1 E 19.00287) getrennt fortgeführt.

    Zur Begründung verwies der Bevollmächtigte des Antragstellers u.a. auf die Begründung der in den Verfahren AN 1 E 18.02501 und AN 1 E 19.00286 beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof anhängigen Beschwerdeverfahren.

    Der Antragsteller hat mit Schriftsatz vom 18. Februar 2019 bezüglich der in den Verfahren AN 1 E 18.02501 (Dienstort ...*), AN 1 E 19.00286 (Dienstort ...*) und AN 1 E 19.00287 (Dienstort ...*) angegriffenen zwölf Stellen mitgeteilt, dass eine Beiladung auf drei "... Mitkonkurrenten" und alle "... Mitkonkurrenten" beschränkt werde.

    Soweit der Antragsteller in den bereits beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof anhängigen Verfahren AN 1 E 18.02501 (Dienstort ...*) und AN 1 E 19.00286 (Dienstort ...) eine Verbindung mit dem vorliegenden Verfahren AN 1 E 19.00287 erreichen will, bedarf es gerade einer erstinstanzlichen Entscheidung durch das Verwaltungsgericht Ansbach, um überhaupt die Zuständigkeit des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes im Rahmen des Beschwerdeverfahrens für das gegenständliche Verfahren zu begründen und diesem eine Entscheidung über eine eventuelle Verbindung der Beschwerdeverfahren zu ermöglichen.

  • VG Ansbach, 12.07.2019 - AN 1 E 18.02501
    Auszug aus VG Ansbach, 16.10.2019 - AN 1 E 19.00287
    Nach Anhörung der Beteiligten, bei der der Bevollmächtigte des Antragstellers ausdrücklich einer Verfahrenstrennung widersprochen hat, wurden aufgrund gerichtlicher Verfügung vom 14. Februar 2019 die Verfahren für die Dienstorte ... (AN 1 E 18.02501), ... (AN 1 E 19.00286) und ... (AN 1 E 19.00287) getrennt fortgeführt.

    Zur Begründung verwies der Bevollmächtigte des Antragstellers u.a. auf die Begründung der in den Verfahren AN 1 E 18.02501 und AN 1 E 19.00286 beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof anhängigen Beschwerdeverfahren.

    Der Antragsteller hat mit Schriftsatz vom 18. Februar 2019 bezüglich der in den Verfahren AN 1 E 18.02501 (Dienstort ...*), AN 1 E 19.00286 (Dienstort ...*) und AN 1 E 19.00287 (Dienstort ...*) angegriffenen zwölf Stellen mitgeteilt, dass eine Beiladung auf drei "... Mitkonkurrenten" und alle "... Mitkonkurrenten" beschränkt werde.

    Soweit der Antragsteller in den bereits beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof anhängigen Verfahren AN 1 E 18.02501 (Dienstort ...*) und AN 1 E 19.00286 (Dienstort ...) eine Verbindung mit dem vorliegenden Verfahren AN 1 E 19.00287 erreichen will, bedarf es gerade einer erstinstanzlichen Entscheidung durch das Verwaltungsgericht Ansbach, um überhaupt die Zuständigkeit des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes im Rahmen des Beschwerdeverfahrens für das gegenständliche Verfahren zu begründen und diesem eine Entscheidung über eine eventuelle Verbindung der Beschwerdeverfahren zu ermöglichen.

  • BVerwG, 22.11.2012 - 2 VR 5.12

    Bewerbungsverfahrensanspruch; Rechtsschutzverhinderung; Ämterstabilität;

    Auszug aus VG Ansbach, 16.10.2019 - AN 1 E 19.00287
    Eine solche Verhinderung effektiven Rechtsschutzes durch den Dienstherrn hätte nämlich zur Folge, dass die grundrechtswidrig vorgenommenen Ernennungen nicht nach dem Grundsatz der Ämterstabilität rechtsbeständig sind und der Bewerbungsverfahrensanspruch des im Auswahlverfahren unterlegenen Bewerbers durch die Ernennungen nicht untergegangen wäre, sondern im Wege der Anfechtungsklage mit dem Rechtsschutzziel ihrer Aufhebung durch das Verwaltungsgericht weiter verfolgt werden könnte (BVerwG, B.v. 22.11.2012 - 2 VR 5/12 - juris Rn. 17).

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes (BVerwG, B.v. 22.11.2012 - 2 VR 5/12 - juris Rn. 19, 20), wonach für den Fall, dass mehrere Beförderungen vorgesehen sind, der nicht ausgewählte Bewerber seinen Bewerbungsverfahrensanspruch bezüglich aller zur Beförderung konkret anstehenden Beamten geltend machen kann und der Dienstherr deshalb aus Art. 19 Abs. 4 GG grundsätzlich verpflichtet ist, vorläufig alle Ernennungen zu unterlassen, auf den sich der Rechtsschutzantrag des unberücksichtigt gebliebenen Beamten erstreckt.

  • VGH Bayern, 24.10.2017 - 6 C 17.1429

    Bestimmung des Streitwerts in einem beamtenrechtlichen Konkurrenteneilverfahren -

    Auszug aus VG Ansbach, 16.10.2019 - AN 1 E 19.00287
    Der Streitwert beruht auf §§ 53 Abs. 2 Nr. 1, 52 Abs. 6 Satz 4 GKG (BayVGH, B.v. 24.10.2017 - 6 C 17.1429 - juris).
  • BVerwG, 21.08.2003 - 2 C 14.02

    Bestenauslese; Bewerbungsverfahrensanspruch; materielle Beweislast;

    Auszug aus VG Ansbach, 16.10.2019 - AN 1 E 19.00287
    Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung (BVerfG, B.v. 2.5.2016 - 2 BvR 120/16 - juris Rn. 5; B.v. 24.9.2007 - 2 BvR 1586/07 - juris Rn. 9; BVerwG, U.v. 21.8.2003 - 2 C 14/02 - juris Rn. 16) lässt sich der Bewerbungsverfahrensanspruch grundsätzlich nur vor Ernennung des ausgewählten Konkurrenten mittels einer einstweiligen Anordnung nach § 123 Abs. 1 Satz 1 VwGO sichern.
  • BVerfG, 24.09.2007 - 2 BvR 1586/07

    Zur Möglichkeit, einen Bewerbungsverfahrensanspruch in einem beamtenrechtlichen

    Auszug aus VG Ansbach, 16.10.2019 - AN 1 E 19.00287
    Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung (BVerfG, B.v. 2.5.2016 - 2 BvR 120/16 - juris Rn. 5; B.v. 24.9.2007 - 2 BvR 1586/07 - juris Rn. 9; BVerwG, U.v. 21.8.2003 - 2 C 14/02 - juris Rn. 16) lässt sich der Bewerbungsverfahrensanspruch grundsätzlich nur vor Ernennung des ausgewählten Konkurrenten mittels einer einstweiligen Anordnung nach § 123 Abs. 1 Satz 1 VwGO sichern.
  • BVerfG, 25.01.2017 - 2 BvR 2076/16

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde betreffend die Verwirklichung eines erwirkten

    Auszug aus VG Ansbach, 16.10.2019 - AN 1 E 19.00287
    Im Übrigen entsprach die getrennte Fortführung der Verfahren der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgericht (BVerfG, B.v. 25.1.2017 - 2 BvR 2076/16 - juris Rn. 25), wonach sich der Bewerbungsverfahrensanspruch aus Art. 33 Abs. 2 GG in Verbindung mit Art. 19 Abs. 4 GG auf ein konkretes Stellenbesetzungsverfahren bezieht.
  • BVerfG, 02.05.2016 - 2 BvR 120/16

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung einstweiligen Rechtsschutzes in

    Auszug aus VG Ansbach, 16.10.2019 - AN 1 E 19.00287
    Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung (BVerfG, B.v. 2.5.2016 - 2 BvR 120/16 - juris Rn. 5; B.v. 24.9.2007 - 2 BvR 1586/07 - juris Rn. 9; BVerwG, U.v. 21.8.2003 - 2 C 14/02 - juris Rn. 16) lässt sich der Bewerbungsverfahrensanspruch grundsätzlich nur vor Ernennung des ausgewählten Konkurrenten mittels einer einstweiligen Anordnung nach § 123 Abs. 1 Satz 1 VwGO sichern.
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